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SWK 14, 15. Mai 2008, Seite 439

Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen

Alleinverdiener: höchste Einkommensteuerlast trotz Mehrfach-Unterhaltsbelastung

Johann Seiringer und Bernhard Renner

Als Folge der im EStG 1988 verankerten Individualbesteuerung werden jene Steuerpflichtigen am meisten mit Einkommensteuer belastet, deren Einkommen in hohem Ausmaß für Unterhaltsleistungen für Familienangehörige verbraucht wird. Mit anderen Worten: Zieht man ein "Familieneinkommen", welches in anderen Rechtsmaterien Basis für Förderungen etc. ist,als fiktive Steuerbemessungsgrundlage heran, haben Familien mit Alleinverdienern die höchsten Einkommen- bzw. Lohnsteuerlasten zu tragen. Der Alleinverdienerabsetzbetrag vermag daran nichts zu ändern.

1. Definitionen und Höhe der steuerlichen Begünstigungen

Alleinverdiener ist gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 dritter und fünfter Satz EStG 1988 ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt bzw. mehr als sechs Monate mit mindestens einem Kind in einer "anderen Partnerschaft" lebt. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens 6.000 Euro bzw., wenn keine Kinder vorhanden sind, von höchstens 2.200 Euro jährlich erzielt.

Alleinerzieher ist gemäß § 33 Abs. 4 Z 2 letzter Satz EStG 1988 ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind mehr als sech...

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