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Vermietung/Verpachtung: Einkunftsquelle
• Bei der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich jedes Mietobjekt gesondert danach zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. - (§ 2 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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