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SWK 17, 15. Juni 2007, Seite 525

Die Reisekosten-Novelle 2007

Die Neuregelung von Tagesgeldern und Fahrtkostenersätzen im Überblick

Eduard Müller

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , G 147/05 u. a., V 111/05 u. a., den vierten Satz des § 26 Z 4 EStG ("Enthält eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 eine besondere Regelung des Begriffes Dienstreise, ist diese Regelung anzuwenden.") mit Wirkung als verfassungswidrig aufgehoben. Ebenso wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 aufgehoben. Aufgrund der aufgehobenen Bestimmungen konnten Tagesgelder im Rahmen des § 26 Z 4 EStG auch dann als steuerfreier Kostenersatz an Arbeitnehmer ausgezahlt werden, wenn nach den allgemeinen Vorschriften der Einsatzort bereits einen Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt.

Ebenso konnten Fahrtkostenersätze, die aus Anlass einer nach einer lohngestaltenden Vorschrift vorliegenden Dienstreise gezahlt werden, steuerfrei ausgezahlt werden (Allgemeiner Teil der Erläuternden Bemerkungen zur Reisekosten-Novelle 2007).

Mit der am im Nationalrat beschlossenen Reisekosten-Novelle 2007 soll eine verfassungskonforme Regelung für Tagesgelder und Fahrtkostenersätze in Zusammenhang mit Dienstreisen durch Änderungen im Einkommensteuergesetz, im Umsatzsteuergesetz...

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