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Regierungsvorlage zur Öffnungszeitengesetz-Novelle
Nach erfolgter Sozialpartnereinigung über begleitende Änderungen im Handelsangestellten-Kollektivvertrag hat die Bundesregierung dem Nationalrat nun ihren Entwurf zur Novellierung des Öffnungszeitengesetzes vorgelegt (vgl. RV 140 BlgNR 23. GP). Diese soll von Montag bis Freitag das Offenhalten der Verkaufsstellen von 6 Uhr bis 21 Uhr und am Samstag von 6 Uhr bis 18 Uhr ermöglichen und den wöchentlichen Offenhalterahmen von 66 auf 72 Stunden anheben. Bei besonderen Einkaufsbedürfnissen von Pendlern und Touristen oder bei Events sollen die Landeshauptleute die Öffnungszeiten per Verordnung erweitern können. Die geltenden Bestimmungen zur Sonn- und Feiertagsruhe werden beibehalten. Positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich sind zu erwarten, heißt es in den Erläuterungen.