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V/V: Subsidiaritätsprinzip
• Im Bereich der Vermietung und Verpachtung gilt das Subsidiaritätsprinzip, nach welchem Miet- und Pachteinnahmen, die zu den betrieblichen Einkünften gehören, bei diesen zu erfassen sind und nicht unter § 28 EStG 1988 fallen. - (§ 28 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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