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SWK 17, 15. Juni 2007, Seite 109

Komatrinken und Gemeinnützigkeit

Steht Ausschank von Alkohol an Jugendliche Steuerbegünstigungen entgegen?

Bernhard Renner

Eine "fiktive" Situation: Auf einem vom örtlichen Sportverein oder der freiwilligen Feuerwehr veranstalteten Fest werden an Jugendliche alkoholische, auch "harte" Getränke verabreicht. Leider doch Realität: Bei diesen Festen wird kräftig ausgeschenkt und eingeschenkt. Alkoholexzesse Jugendlicher bis zur Bewusstlosigkeit sorgten wiederholt für negative Schlagzeilen. Neben menschlicher Tragik und verwaltungsstrafrechtlichen Folgen ist auch aus abgabenrechtlicher Sicht zu fragen: Ist Anleiten zum "Komatrinken" durch Institutionen, denen Jugendliche anvertraut werden, mit Steuerbegünstigungen für die "Verleiter" vereinbar, oder führt dies zum Verlust von Steuerbegünstigungen? Letzteres ist zu bejahen.

1. Überblick über die abgabenrechtliche Beurteilung von Vereins- und Feuerwehrfesten

Derartige Feste stellen eine wichtige Geldbeschaffungsquelle für die jeweilige Zweckverfolgung dar. Die abgabenrechtlichen Folgen sind jedoch je nach Dimension und Veranstalter unterschiedlich:

"Großes Vereinsfest": Indizien sind u. a. mehrtägige Dauer, professionelles Veranstaltungsmanagement, Darbietungen bekannter (Unterhaltungs-)"Künstler"; es soll nicht nur sich einem Verein zugehörig fühlende Persone...

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