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SWK 11, 10. April 2007, Seite T 50

Artikel 4 - Änderung des EU-Quellensteuergesetzes

Änderung des EU-Quellensteuergesetzes

Das EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG), BGBl. I Nr. 33/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 161/2005, wird wie folgt geändert:

EB: Die Anlage wird im Hinblick auf den Beitritt von Rumänien und Bulgarien zur Europäischen Union angepasst.

Die Anlage gemäß § 12 lautet samt Überschrift:

EB: Aus Platzgründen nicht abgedruckt.

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