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Geschäftsführer: Haftung
• Lag keine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben während der Zeit seiner Funktion als Geschäftsführer vor, kann dem Geschäftsführer insoweit auch keine zur Verwirklichung des Haftungstatbestandes nach § 9 Abs. 1 BAO notwendige schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten angelastet werden. - (§ 9 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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