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SWK 11, 10. April 2007, Seite 22

Geschäftsführer: Haftung

Lag keine Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben während der Zeit seiner Funktion als Geschäftsführer vor, kann dem Geschäftsführer insoweit auch keine zur Verwirklichung des Haftungstatbestandes nach § 9 Abs. 1 BAO notwendige schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten angelastet werden. - (§ 9 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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