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SWK 11, 10. April 2007, Seite S 404

Arbeiten an ausländischen Pkws im Inland

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Eine österreichische Kfz-Werkstätte führt Reifenwechsel bei Firmenfahrzeugen eines deutschen Unternehmens in Österreich durch. Das deutsche Unternehmen gibt bei der Auftragsvergabe seine deutsche UID-Nr. an. Die Fahrzeuge sind in Österreich/Deutschland zugelassen. Die Fahrzeuge werden von Mitarbeitern in Österreich/Deutschland verwendet. Muss von der österreichischen Kfz-Werkstätte österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, oder verlagert sich der Leistungsort nach Deutschland, und kommt es daher zum Übergang der Steuerschuld auf das deutsche Unternehmen?

Antwort: Der Leistungsort für Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, wozu Reparaturleistungen einer Kfz-Werkstätte, aber auch ein Reifenwechsel zählen, liegt gem. § 3a Abs. 8 lit. c UStG grundsätzlich dort, wo der Unternehmer zum wesentlichen Teil tätig wird, was im vorliegenden Fall in Österreich ist. Durch die Verwendung der deutschen UID-Nr. kann gem. Art. 3a Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 UStG allerdings der Leistungsorts nach Deutschland verlagert werden, ausgenommen der Gegenstand verbleibt nach Erbringung der sonstigen Leistung in Österreich. Somit ist eine Verlagerung des Leistungsort nach Deutschland jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Mitarbeiter die Pkws in Ö...

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