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Die Veräußerung von Stock Options außerhalb der Spekulationsfrist
Kein Anwendungsfall der Veräußerungsgewinnbesteuerung
Stock Options haben sich zu einer etablierten Form des Arbeitsentgeltes entwickelt. Insbesondere in börsenotierten Unternehmen, aber auch in Start-Ups werden Stock Options häufig zur Entlohnung und Motivation von Arbeitnehmern herangezogen. Die Gewährung von Stock Options hat dabei eine Reihe von Fragen des nationalen Steuerrechts aufgeworfen, die angesichts des regelmäßigen Fehlens ausdrücklicher Sondervorschriften vielfach Gegenstand der Diskussion waren. Mittlerweile ist die Behandlung der Einräumung von Stock Options in Österreich weitgehend geklärt, und es liegt insofern eine gefestigte Verwaltungspraxis vor. Die steuerliche Behandlung des weiteren Schicksals der Stock Options nach dem Zufluss (an den Arbeitnehmer) wirft jedoch weiterhin Abgrenzungsfragen auf. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Veräußerung von Optionen, die das Recht einräumen, eine für den Anwendungsbereich des § 31 EStG maßgebliche Beteiligung zu erwerben.
1. Steuerpflicht der Optionseinlösung?
Die Einlösung der Option unterliegt grundsätzlich nicht der Steuerpflicht. Zwar wird die Ausübung des Optionsrechts in der Literatur vereinzelt als Tausch (Hingabe der Option gegen Erhalt der Beteiligung) angesehen, jedoch ...