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SWK 11, 10. April 2007, Seite 403

Praxisprobleme der Abzugsteuer bei Lizenzgebühren

Die Besteuerung von Lizenzeinkünften beschränkt steuerpflichtiger Lizenzgeber erfolgt in Österreich, wie auch europaweit durchaus üblich, durch Steuerabzug beim Lizenznehmer. Der Schuldner der Lizenzgebühren haftet für die Einhebung und Abführung der Abzugsteuer. Durch Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen geht das Quellenbesteuerungsrecht Österreichs oftmals zur Gänze unter; jedenfalls wird es zumindest eingeschränkt. Die somit erforderliche Steuerentlastung an der Quelle ist jedoch in Österreich nur unter beträchtlichem Verwaltungsaufwand von Seiten des Lizenzgebers oder unter Inkaufnahme erheblicher Haftungsgefahren durch den Lizenznehmer möglich. Martin Jann, Matthias Petutschnig und Martin Six weisen in einem in der April-Ausgabe der SWI erschienenen Beitrag auf diese Schwierigkeiten hin und begründen die gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die derzeitige Praxis.

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