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SWK 27, 20. September 2007, Seite 13

Fiktive Anschaffungskosten und teilweise Privatnutzung

Fiktive Anschaffungskosten und teilweise Privatnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG)

Wird eine Liegenschaft nur zum Teil zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zum Teil aber auch privat genutzt, ergibt sich dem Grunde nach bereits die Richtigkeit der Annahme einer Privatnutzung, weshalb von den Anschaffungskosten ein Privatanteil auszuscheiden ist ( GZ RV/3799-W/02).

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