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Fiktive Anschaffungskosten und teilweise Privatnutzung
Fiktive Anschaffungskosten und teilweise Privatnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG)
Wird eine Liegenschaft nur zum Teil zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zum Teil aber auch privat genutzt, ergibt sich dem Grunde nach bereits die Richtigkeit der Annahme einer Privatnutzung, weshalb von den Anschaffungskosten ein Privatanteil auszuscheiden ist ( GZ RV/3799-W/02).