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SWK 27, 20. September 2007, Seite 13

Jahresnetzkarte als sofortiger Vorteil

Jahresnetzkarte als sofortiger Vorteil (§ 15 EStG)

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Jahresnetzkarte, so führt dies zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Der Vorteil ist daher nicht monatlich verteilt anzusetzen (BFH , VI R89/04, in BB 2007, 1604).

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