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SWK 27, 20. September 2007, Seite 756

Vorsteuerabzug bei Bauleistungen

Der Bfr. ließ ein Lokal in ein Sonnenstudio umbauen. Die Umbauarbeiten erfolgten nachweislich, die Rechnungen dafür wurden von einer Bau-GmbH ausgestellt, die laut Firmenbuchauszug, Auszug der Gebietskrankenkasse, Ausweiskopie des Geschäftsführers und Finanzamtsbuchungsmitteilungen in diesem Zeitraum nachweislich tätig war. Da in den Rechnungen nicht der Zeitraum der Leistung angeführt und auch nicht auf andere Belege, welche diese Angaben enthalten, verwiesen wurde, konnte der Vorsteuerabzug nicht anerkannt werden ().

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