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SWK 27, 20. September 2007, Seite 13

Prozesskosten als Betriebsausgabe

Prozesskosten als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG)

Prozesskosten für einen Schadenersatzprozess stellen dann Betriebsausgaben dar, wenn der Schadenersatzanspruch betrieblich veranlasst war. Die Abzugsfähigkeit ist unabhängig vom Prozessausgang gegeben und umfasst sowohl die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens als auch die Kosten für das selbst angestrengte und letztlich erfolglose Berufungsverfahren ( GZ RV/0829-W/03).

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