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SWK 27, 20. September 2007, Seite 746

Vereinstätigkeit versus Verbandstätigkeit aus steuerlicher Sicht

Unmittelbarkeit bei Verbänden nicht gefordert

Herbert Grünberger

Für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen aus dem Titel der "Gemeinnützigkeit" im Sinn der §§ 34 ff. BAO ist es auch erforderlich, zu unterscheiden, ob eine Tätigkeit im Rahmen eines Verbands oder im Rahmen eines Vereins erbracht wird. Der feine Unterschied zwischen Verein und Verband ist in § 40 Abs. 2 BAO festgelegt. Dort steht, dass ein Verband dann gemeinnützig ist, wenn alle Vereine (die Mitglieder des Verbands sind) auch gemeinnützigen Zwecken dienen.

1. Verbandstätigkeit und Vereinstätigkeit

"Ob solche Dachverbände daneben auch selbst unmittelbar begünstigte Zwecke fördern, ist für das Zustehen der abgabenrechtlichen Begünstigungen nicht entscheidend", so Ritz.Renner zitierte jüngst in Zusammenhang mit abgabenrechtlichen Begünstigungen im Sinn der §§ 34 ff. BAO für eine Fußballmarketing-GmbH ausschließlich Bestimmungen, die für den Verein zutreffend sind. Auf Vereine bezogen sind die Aussagen folglich richtig dargestellt.

Eine Verbandstätigkeit ist jedoch aufgrund der Bestimmung des § 40 Abs. 2 BAO anders zu sehen, und zwar deswegen, weil der Verband als Instrument der Vereine angesehen werden kann - vgl. hiezu die Definition "Ein Verband ist ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interesse...

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