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SWK 27, 20. September 2007, Seite 750

Auswirkungen von Arbeitslosengeld auf den Steuersatz

Der Bw. bezog im Jahr 2003 von 31. 1. bis 31. 8. einerseits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, andererseits eine Firmenpension sowie von 1. 1. bis 30. 1 und von 1. 9. bis 31. 12. Arbeitslosengeld.

Strittig wurde in der Folge die Höhe des auf die Einkünfte des Bw. aus dem vorübergehenden Dienstverhältnis anzuwendenden Steuersatzes.

Gem. § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 i. d. g. F. ist das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld von der Einkommensteuer befreit. Gem. § 3 Abs. 2 leg. cit. gilt: "Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge i. S. d. Abs. 1 Z 5 lit. a ... nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 3 Z 1-3 um die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde."

Im Berufungsf...

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