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SWK 13, 1. Mai 2007, Seite 457

Dürfen private Unternehmen die Vorsteuer für Investitionen in öffentliches Gut (Kreisverkehr) abziehen?

Unternehmenszugehörigkeit und Eigenverbrauch

Klaus Markowetz

Hinsichtlich der Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Investitionen in öffentliches Gut existieren grundsätzlich zwei Meinungen: Jene, die einen Vorsteuerabzug für zulässig erachtet, und jene, die dies verneint. Aktuell liegt beim VwGH eine Amtsbeschwerde des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, die sich inhaltlich gegen die Zuerkennung eines Vorsteuerabzugs durch den UFS - Außenstelle Wien - an eine Betriebsansiedlungs-GmbH in Zusammenhang mit der Errichtung eines öffentlichen Kreisverkehrs richtet.

1. Die Entscheidung des UFS/Sachverhalt

Der vom UFS Wien , RV/1201-W/06, entschiedenen Berufung lag hinsichtlich der in diesem Zusammenhang interessierenden Rechtsfrage folgender verkürzt dargestellter Sachverhalt zugrunde:

Die Berufungswerberin (Betriebsansiedlungs-GmbH) war bzw. ist Eigentümerin von Grundstücken eines Betriebsansiedlungsgebiets, zu dessen Erschließung für die Berufungswerberin ein Kreisverkehr errichtet wurde. In weiterer Folge wurden von dieser in Zusammenhang mit dem Kreisverkehr - zum Großteil umsatzsteuerpflichtige - Grundstücksumsätze getätigt. Im Zuge der Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen 6/2001, 7/2001, 8/2001, 11/2001 und 12/2001 wurden vom - damaligen - Fi...

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