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Freibetrag für investierte Gewinne doch für alle Selbständige
Geänderte Rechtsmeinung des BMF
Im Entwurf zum Wartungserlass 2006 II zu den EStR 2000 wurde vom BMF die Auffassung vertreten, dass Steuerpflichtige, die keinen Betrieb im Sinne des EStG haben, auch wenn sie betriebliche Einkünfte erzielen, den Freibetrag für begünstigte Gewinne gemäß § 10 EStG nicht geltend machen könnten. Insbesondere wurden Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände, Gesellschafter-Geschäftsführer und Ärzte mit Sonderklassegebühren als Beispiele angeführt.Der Ministerialentwurf zum Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007) sah eine gesetzliche Verankerung des Ausschlusses der im Entwurf zum Wartungserlass 2006 II angeführten Einkunftsgruppen von der Begünstigungsvorschrift des § 10 EStG vor. In der nunmehr vorliegenden Regierungsvorlage des BBG 2007 findet sich keine diesbezügliche Regelung mehr.Am wurde zudem eine BMF-Information veröffentlicht, in der das BMF erklärt, dass die Auffassung, Steuerpflichtige, die betriebliche Einkünfte erzielen, ohne einen Betrieb i. S. d. EStG zu haben, könnten keinen Freibetrag für investierte Gewinne in Anspruch nehmen, nicht länger aufrechterhalten wird.
1. Gute Gründe für die Änderung der Rechtsauffassung
Die Abkehr von der bisherigen Auffassung ist zu begrüßen. Im Folgenden werden Gründe erläutert, die fü...