Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 2007, Seite 5

Zinsen für fremdfinanzierte Ausschüttungen abzugsfähig

Zinsen für fremdfinanzierte Ausschüttungen abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG)

Werden bei einer Kapitalgesellschaft für die Ausschüttung der Gewinnvorträge Fremdmittel aufgenommen, um die Ausschüttung durchführen zu können, so sind die Zinsen S. 6abzugsfähig; anders kann dies nur bei der fremdfinanzierten Rückzahlung von Einlagen behandelt werden ().

Daten werden geladen...