Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 2007, Seite K 5
Zinsen für fremdfinanzierte Ausschüttungen abzugsfähig
Zinsen für fremdfinanzierte Ausschüttungen abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG)
Werden bei einer Kapitalgesellschaft für die Ausschüttung der Gewinnvorträge Fremdmittel aufgenommen, um die Ausschüttung durchführen zu können, so sind die Zinsen S. K 6abzugsfähig; anders kann dies nur bei der fremdfinanzierten Rückzahlung von Einlagen behandelt werden ().