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SWK 13, 1. Mai 2007, Seite 79

Zur Einholung einer Auskunft des Finanzamtes durch den Berater

Anmerkungen zum BGH-Urteil vom 8. 2. 2007, IX ZR 188/05

Gerhard Gaedke

Der Bundesgerichtshof hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, ob und wann die Verpflichtung des Beraters besteht, eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes einzuholen.

1. Sachverhalt

Gegenstand der Beratung war der steuer- und zivilrechtlich möglichst günstige Unternehmensverkauf. Ein ins Auge gefasstes Steuermodell war - verkürzt dargestellt - zumindest umstritten. Zur pflichtgemäßen Steuerberatung führt der BGH in seinem Urteil aus:

2. Entscheidung

"Zweck der Steuerberatung ist es, die dem Auftraggeber fehlende Sach- und Rechtskunde auf diesem Gebiet zu ersetzen. Die pflichtgemäße Steuerberatung verlangt daher sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe des Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden. Dies kann die Verpflichtung des Steuerberaters einschließen, den Mandanten auf die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes hinzuweisen und diese gegebenenfalls auch zu beantragen."

Zur Frage, ob immer die Einholung einer Auskunft angebracht ist, führt der BGH aus:

"Allerdings bedarf die Pflicht, die Einholung einer verbindlichen...

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