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Steuerliche Anerkennung einer Dienstwohnung/Hausmeisterwohnung
Steuerliche Anerkennung einer Dienstwohnung/Hausmeisterwohnung (§ 4 Abs. 1 EStG)
Für den betrieblichen Charakter einer Dienstwohnung sprechen die Anbindung der Überlassung der Wohnung an das Bestehen eines Dienstverhältnisses sowie eine damit verbundene Einflussnahme auf das Betriebsgeschehen (). Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine Hausmeisterwohnung (ca. 70 m2) in einem Fertigteilhaus mit 120 m2 Gesamtnutzfläche für das darin befindliche Architekturbüro (50 m2). Dienstnehmerin ist die Schwiegermutter des Bw. (Architekt). Eine steuerliche Berücksichtigung der laufenden Betriebskosten wie auch der Investitionskosten scheitert an der Möglichkeit, die Wohnung dem Betriebsvermögen zuzuordnen ().