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Zinsen als Betriebsausgaben bei Arzt
Zinsen als Betriebsausgaben bei Arzt (§ 4 Abs. 4 EStG)
Der Bfr. erzielte 1998 Einkünfte als Facharzt in Höhe von 835.000 Euro, wobei Zinsen in Höhe von 260.000 Euro abgezogen wurden. Da aufgenommene Schulden in Höhe von 1.600.000 nicht die Facharztordination betreffend, sondern zum Ankauf von Verlustbeteiligungen aufgenommen wurden, waren die damit in Zusammenhang stehenden Zinsen nicht bei den betrieblichen Einkünften absetzbar, auch wenn die Finanzierung nach dem so genannten Zweikontenmodell (Entnahme aller Einnahmen und Fremdfinanzierung aller Betriebsausgaben) erfolgte ().