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SWK 13, 1. Mai 2007, Seite 6

Auslandskongresse

Auslandskongresse (§ 16 EStG)

Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dies ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Dabei ist zu beurteilen, ob neben der Seminargebühr bei einem nicht am Wohnort des Arbeitgebers stattfindenden Seminar auch die Reisekosten abzugsfähig sind. Dabei kann die Abzugsfähigkeit nicht allein deshalb verneint werden, weil das Seminar im Ausland stattgefunden hat; allerdings darf die Befriedigung privater Interessen wie Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nicht ins Gewicht fallen und nur von untergeordneter Bedeutung sein (BFH , VI R 8/05, in BB 2007, 591).

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