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Hausboot kein Arbeitszimmer
Bei einem Hausboot handelt es sich nach der Verkehrsauffassung um ein Wirtschaftsgut, das typischerweise eine Nahebeziehung zur privaten Lebensführung im Rahmen der Freizeitgestaltung hat. Daran ändert auch das Vorbringen des StPfl. nichts, dass er als Erfinder die besondere Inspiration dieses Platzes benötigte. Die Ausstattung mit nur einem Ordner mit betrieblichen Unterlagen weist nicht auf eine ausschließliche berufliche Verwendung hin. Damit waren die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen ().