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SWK 8, 10. März 2006, Seite 21

Finanzministerium gegen Unabhängigen Finanzsenat

Finanzministerium will Kontrolle über den Unabhängigen Finanzsenat

Werner Doralt

Während einzelne Spitzenpolitiker den Verfassungsgerichtshof attackieren und seine Unabhängigkeit in Frage stellen, will der Finanzminister den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) per Gesetz in die Schranken weisen. Ähnlich wie dem VfGH wird auch dem UFS Unbotmäßigkeit gegen die politische Instanz, nämlich gegenüber dem Finanzminister, vorgeworfen.

Als Reaktion auf missliebige Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats bereitet das BMF ein Gesetz vor, mit dem der UFS unter die Aufsicht und Kontrolle des Finanzministeriums und seiner Beamten gestellt werden soll.

So etwa soll der UFS verpflichtet werden, halbjährlich "Controlling-Daten" über die Leistungen jedes einzelnen Beamten an das Ministerium zu melden; auch die Dienstzeiten sollen dem Weisungsrecht des BMF unterstellt werden: Maßnahmen, die bei keiner anderen unabhängigen Behörde praktiziert werden oder auch nur denkbar wären.

Vor allem aber soll die Mitglieder-Vollversammlung entmachtet und dafür die Position der Präsidentin gestärkt werden, die dann allerdings gegenüber dem Ministerium weisungsgebunden ist. Die angebliche Stärkung der Präsidentin ist daher in Wahrheit eine Entmündigung und dient dem Ministerium nur zur besseren K...

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