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SWK 8, 10. März 2006, Seite 3

Berufsfortbildung

Berufsfortbildung (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG)

Kosten für einen postgradualen Universitätslehrgang für Konfliktmanagement und Mediation sind bei einer Leiterin der Personal- und Rechtsabteilung (mit 400 Beschäftigten) als Werbungskosten absetzbar ().

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