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SWK 8, 10. März 2006, Seite 3

Wertpapierhandel

Wertpapierhandel (§ 23 EStG)

Bei der Verwaltung von Wertpapieren gehört die Umschichtung noch zur Vermögensverwaltung. Bedient sich ein StPfl. für den An- und Verkauf der Banken, dann kann er einen Einfluss auf den Preis und die Kaufkonditionen nur sehr eingeschränkt wahrnehmen. Daher müssen andere Umstände hinzukommen, wie Transaktionen auf fremde Rechnung und ein dem Wertpapiermakler nahestehender Beruf. Die Tatsache der Fremdfinanzierung ist nicht entscheidend. Daher liegt bei jährlich zwischen fünf und 92 Transaktionen noch keine Gewerblichkeit vor und der dabei erzielte Verlust kann nicht ausgeglichen werden ().

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