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SWK 8, 10. März 2006, Seite 20

Bauabgabe Stmk.

Auch Nebengebäude sind Gebäude im Sinne des Stmk. BauG 1995 und unterliegen der Bauabgabe. - (§ 15 Abs. 1 Stmk. BauG 1995), (Abweisung)

(, 0006)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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