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Wasserleitungsanschlussgebühren
• Gemäß § 2 Abs. 1 WasserleitungsGebO entsteht der Abgabentatbestand für die Wasserleitungsanschlussgebühr bei Neubauten mit Baubeginn. Gemäß § 2 Abs. 1 KanalGebO entsteht der Abgabentatbestand für die Kanalanschlussgebühr mit dem Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusses an die Gemeindekanalanlage. - (§ 2 Abs. 1 WasserleitungsGebO), (Abweisung)
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