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Die wesentlichen Neuerungen des Bundesvergabegesetzes 2006
Das BVerG beinhaltet zahlreiche Neuerungen, welche sowohl für den öffentlichen Auftraggeber als auch für den Unternehmer von großer Bedeutung sind
Mit ist das neue BVerG 2006, BGBl. I Nr. 17/2006, in seinen wesentlichen Bestimmungen in Kraft getreten. Es ergeben sich dadurch in etlichen Bereichen wichtige Änderungen sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite, die hier im Überblick dargestellt werden sollen. Paragrafenangaben ohne nähere Bezeichnung beziehen sich in diesem Beitrag immer auf das BVerG 2006 und - soweit nicht anders angegeben - auf den "klassischen Bereich". Durch die Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage soll dem Leser auch eine Hilfe für das schnelle Auffinden der Stelle in diesem umfangreichen Gesetzeswerk geboten werden.
1. Allgemeines
Kaum ein Rechtsbereich ist wohl in derartig ständiger Veränderung wie das Vergaberecht. Es handelt sich dabei um eine wirtschaftlich enorm wichtige Materie, da darin die Rahmenbedingungen für Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand hergestellt werden - ein enorm großer, auch volkswirtschaftlich relevanter an die Unternehmen zu verteilender "Kuchen", wobei auf der anderen Seite die öffentliche Hand den Auftrag hat, mit Steuergeldern sparsam umzugehen.
Die letzte große Novelle des BVerG stammt erst aus dem Jahr 2002 (BVerG 2002 -
BGBl. I Nr. 99/2002). Gründe für d...