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SWK 23, 15. August 2006, Seite T 87

"Wrongful birth" und betriebswirtschaftliche Beratung

Schutzzweck des Beratervertrages umfasst allgemeine finanzielle Interessen

Gerwin Kürzl

Nachdem der OGH zuletzteinen Wirtschaftstreuhänder für einen Schaden aus der Verfassung eines Gesellschaftsvertrages wegen Überschreitung der Berufsbefugnis aufgrund des Schutzgesetzcharakters der einschlägigen Bestimmungen des WTBG haften ließ, droht auch aus einer anderen Richtung Ungemach für wirtschaftsberatende Berufe.

1. Der Anlassfall: Haftung eines Arztes wegen mangelnder Aufklärung über Risken

Auf den ersten Blick hat die hier gegenständliche Entscheidung des OGH nur wenig mit einem Wirtschaftstreuhänder zu tun:

Die Eltern eines behinderten Kindes begehrten von einem Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe aus dem Titel des Schadenersatzes wegen unterlassener vollständiger Aufklärung den Unterhalt für das Kind.

Der Arzt hatte bei einer Ultraschalluntersuchung der werdenden Mutter eine auffällige Menge an Fruchtwasser sowie ein auffälliges Größen-(Miss-)verhältnis zwischen Thorax und Bauchraum festgestellt. Er reagierte auf diese Auffälligkeiten derart, dass er der Schwangeren eine Überweisung in die Risikoambulanz eines Krankenhauses schrieb, ihr übergab und ihr beim Hinausgehen aus dem Ordinationsraum in das Sekretariat noch wörtlich sagte: "Sie gehen mir jetzt in die R...

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