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Die Landwirtepauschalierung für die Jahre 2006 bis 2010
Ein praxisbezogener Überblick
Ein praxisbezogener Überblick über die neue Pauschalierungsverordnung (LuF PauschVO 2006, BGBl. II Nr. 258/2005) unter besonderer Berücksichtigung der Zweifelsfragen bei den Übergangsregelungen und beim Nebenerwerb sowie einigen Anmerkungen zur Beitragsgrundlagenoption:
Für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte wurde die Gewinnermittlung für die Jahre 2006 bis 2010 vom System her unverändert übernommen, in Detailfragen aber neu geregelt. Grundsätzlich ist weiterhin zwischen der Vollpauschalierung bis 65.500 Euro Einheitswert (einheitswertabhängige Gewinnermittlung) und der Teilpauschalierung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit pauschalen Betriebsausgaben) bei Einheitswerten (EW) zwischen 65.500 Euro und 150.000 Euro zu unterscheiden.
1. Vollpauschalierung
Im Rahmen der Vollpauschalierung wird der bisher gestaffelte Durchschnittssatz zur Ermittlung des Gewinngrundbetrages (37 %/41 %/45 %) durch einen einheitlichen Satz von 39 % für die Betriebzweige Landwirtschaft (einschließlich Almwirtschaft, Imkerei und Fischzucht) und Weinbau bis 60 Ar Weinbaufläche ersetzt. Almeinheitswerte sind weiterhin vor Anwendung des Durchschnittssatzes um 30 % zu kürzen. Der einheitliche Durchschnittssatz dient der Verwaltu...