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SWK 23, 15. August 2006, Seite S 685

Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Haftung

Ein interessantes Erkenntnis des BFH

Klaus Hilber

Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil vom - XI R 3/03 einen Haftungsbescheid im Zusammenhang mit einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung eines anderen Täters als rechtmäßig erkannt. Die Aussagen des Gerichtshofes können auch auf die österreichische Rechtslage umgelegt werden.

1. Der Sachverhalt zu diesem Fall

Im Wesentlichen kaufte ein Gastwirt bei einem Lebensmittelhändler Waren für sein Restaurant ein. Diese Einkäufe erfolgten zum Teil mit einer "richtigen" Rechnung (auf der auch Name und Anschrift des Käufers aufscheinen), zum Teil mit "Barverkaufsrechnung" (also ohne Details zur Person des Kunden). Für den Lebensmittelhändler war diese Vorgangsweise nichts Unübliches, denn viele Kunden praktizierten diese Einkaufsmethode. Der Händler hatte sogar in seinem Bestellformular eigene Spalten vorgesehen, ob der Kunde für die einzelnen Waren eine Rechnung verlangt oder lediglich einen "Rampenverkauf" tätigen wollte - denn schließlich ist der Kunde ja bekanntlich König. Auf den Barverkaufsrechnungen wurde lediglich eine Barverkaufsnummer angeführt, die mit der offiziellen Kundennummer ident war und vorangestellt die Zahl "65" enthielt.

Die deutschen Steuerfahnder fanden im Rahmen...

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