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Selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit?
Abgrenzung im Zuge einer Neugründung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz - NeuFöG
(BMF) - Wird von einer Person, die in Österreich keinen freien Arbeitsmarktzugang hat, eine Neugründung eines Betriebes erklärt und treten im Zuge der Beratung durch die gesetzliche Berufsvertretung oder die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft anlässlich der Neugründung Zweifel auf, dass tatsächlich ein Betrieb gegründet wird, weil nicht sicher ist ob
• eine betriebliche Struktur geschaffen wird und/oder
• der Betrieb der Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb dient,
kann die beratende Stelle eine Stellungnahme des Wohnsitzfinanzamtes des Gründers verlangen.
Die Stellungnahme ist über Verlangen der gesetzlichen Berufsvertretung bzw. der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vom Neugründer mittels Formular S. S 662NeuFö 5 beim Wohnsitzfinanzamt einzuholen. Die gesetzliche Berufsvertretung bzw. die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft händigt dem Neugründer für die Einholung der Stellungnahme das Formular aus. Die Stellungnahme des Finanzamtes ist nach erfolgter Prüfung dem Neugründer zur Vorlage bei der gesetzlichen Berufs...