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SWK 23, 15. August 2006, Seite W 102

Beschäftigung ausländischer Personen in Bulgarien

(SWK) - Bulgarien wird am , spätestens am , Mitglied der EU sein, aber bereits jetzt ist der bulgarische Markt für österreichische Unternehmen von Bedeutung. Mit wurde zwischen Bulgarien und Österreich erstmals ein Sozialversicherungsabkommen wirksam. Das derzeit anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1984 weicht zugunsten ausländischer natürlicher Personen erheblich vom OECD-Musterabkommen ab, was im Rahmen einer Entsendung genutzt werden kann. Bei einer Lokalanstellung oder einem Salary Split wirkt sich der in Bulgarien mit 24 % relativ niedrige Steuersatz aus. Mit dem EU-Beitritt Bulgariens ist ein neues DBA zu erwarten. In einem Beitrag im August-Heft der SWI behandeln Steuerberater Mag. Martin Hummer und Rechtsanwalt Mag. Boris Metodiev sowohl arbeits- und steuer- als auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte einer Arbeitnehmerentsendung nach Bulgarien.

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