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SWK 23, 15. August 2006, Seite W 108

Beitragspflicht zur deutschen Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

(SWK) - Bei erstmaligen und kurzfristigen Entsendungen von Arbeitnehmern auf Baustellen nach Deutschland bereitet die Frage der Beitragspflicht zur deutschen Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) vielen Unternehmen, insbesondere im baunahen Gewerbe, Probleme. Während im klassischen Baubereich die Möglichkeit der Befreiung von der Beitragspflicht durch geleistete Beiträge an die österreichische Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gegeben ist, sind auch Nicht-Baubetriebe in Deutschland von der ULAK-Pflicht erfasst. Damit verbunden sind konkrete Meldepflichten und in der Folge auch Beitragspflichten, die einen nicht unbeträchtlichen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten, der in der ursprünglichen Auftragskalkulation oftmals nicht enthalten ist. Die Bestimmungen über die Beitragspflicht zur ULAK sollten Arbeitgeber, die Mitarbeiter zur Auftragsausführung auf deutsche Baustellen entsenden, daher in jedem Fall vorab ernst nehmen. Ein Beitrag von Mag. Robert Leitner, MBA in der Juli-Ausgabe der ASoK bietet dazu eine erste Orientierungshilfe.

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