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SWK 23, 15. August 2006, Seite R 62
Zoll: Säumniszinsen
• Nach den Bestimmungen des Zollkodex sind Säumniszinsen im Ausmaß eines nicht unter dem Kreditzinssatz liegenden Zinssatzes zu erheben. - (§ 80 Abs. 1 ZollR-DG), (Abweisung)
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