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Normverbrauchsabgabe
• Mit dem zweiten Abgabenänderungsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 132/2002, ausgegeben am , wurde die Regelung des § 12a NoVAG eingeführt, wonach, wenn ein Fahrzeug nach Ablauf der Vermietung im Inland in das Ausland verbracht wird, die Normverbrauchsabgabe vom gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der Zulassung zum Verkehr im Inland an den Vermieter vergütet wird. - (§ 12a NoVAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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