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SWK 3, 20. Jänner 2006, Seite R 7
Familienbeihilfe: Anspruch
• Von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs. 4 FLAG sind auch österreichische Staatsbürger erfasst. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhalten. - (§ 5 Abs. 4 FLAG 1967), (Abweisung)
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