Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2006, Seite S 79

Der "steueroptimale" Scheidungsvergleich

Was bei der Übertragung von Grundstücken zu beachten ist

Johannes Unger

Da im Durchschnitt in Österreich jede zweite Ehe geschieden wird, sollten die nachfolgenden Ausführungen statistisch gesehen für sehr viele interessant sein. Häufig regelt ein Scheidungsvergleich auch die Übertragung von Grundstücken und Grundstückshälften zwischen den sich trennenden Ehepartnern. Dabei stellt sich die Frage, wie die Bemessungsgrundlage für diese grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgänge ermittelt werden kann.

In dem Grundsatzerkenntnis des , hat das Gericht festgestellt, dass die eheliche Vermögensaufteilung ein eigener Rechtsvorgang ist und nicht als Tausch oder tauschähnlicher Vorgang gewertet werden kann.

Beim Tausch liegen zwei Verkaufsvorgänge vor, die einzeln zu betrachten sind. Bei einem Tausch lässt sich im Regelfall die Bemessungsgrundlage relativ leicht feststellen.

Beispiel

Das Grundstück A (Verkehrswert 100) wird mit dem Grundstück B (Verkehrswert 95) getauscht. Es liegen zwei grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge vor. Bei diesem verkaufsähnlichen Vorgang fällt nicht nur die Grunderwerbsteuer von den Verkehrswerten an, sondern es beginnt auch die Spekulationsfrist (weil ein Verkauf vorliegt) neu zu laufen. Im Zuge eines Scheidu...

Daten werden geladen...