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SWK 3, 20. Jänner 2006, Seite 69

Vorsicht vor vermeintlich verlockenden Gehaltsumwandlungsmodellen

Stellen Versicherungsprämien, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in eine Kapital- oder Rentenversicherung einzahlt, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar?

Ralph Felbinger

In den letzten Monaten wird verstärkt für ein betriebliches Vorsorgemodell Werbung gemacht, bei dem Besserverdienende angeblich steuerlich begünstigt Teile Ihres Einkommens in die Pensionsphase verlagern können.

1. Die Modellgestaltung

Hierbei wird den Mitarbeitern geraten, im Rahmen einer Verschlechterungsvereinbarung auf bestimmte Gehaltsbestandteile zu verzichten. Im Gegenzug schließt der Arbeitgeber im Ausmaß der vereinbarten Gehaltsreduktion (oder eines ähnlichen Betrages) eine Kapital- oder Rentenversicherung ab, bei welcher der Mitarbeiter versicherte Person ist, das Bezugsrecht jedoch beim Unternehmen liegt.


Zugleich wird vereinbart, dass der Mitarbeiter bei Beendigung des Dienstverhältnis, aus welchen Gründen auch immer, das Recht hat, als Versicherungsnehmer und als Begünstigter in den Vertrag einzutreten, das Unternehmen ihm quasi auch versicherungsvertragsrechtlich den Vertrag übertragen muss.

Dieses Einstiegsrecht wird auch für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers gewährt. Weiters ist zwischen Versicherung und Arbeitgeber geregelt, dass im Todesfall des Arbeitnehmers die Ansprüche aus der Versicherung den vom Arbeitnehmer nam...

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