Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Prämienleistung des Dienstgebers an Rückdeckungsversicherung kein beitragspflichtiges Entgelt
• Prämienleistung des Dienstgebers an Rückdeckungsversicherung kein beitragspflichtiges Entgelt (§ 49 Abs. 3 Z 18 lit. a ASVG)
.
Ein Dienstgeber zahlt Prämien in eine Rückdeckungsversicherung, die dazu dient, dem Dienstgeber im Versicherungsfall die Mittel zur Leistung der den Dienstnehmern zugesagten Betriebspensionen zu verschaffen. Es wurde ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, dessen Versicherungsnehmer der Dienstgeber ist, die Dienstnehmer sind der versicherte Personenkreis. Da die Dienstnehmer keinerlei Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft haben, ist die Prämienleistung kein beitragspflichtiges Entgelt.
Anmerkung: Vgl. zu diesem Thema in Verbindung mit Gehaltsumwandlungen jüngst Felbinger, SWK-Heft 3/2006, Seite S 69, der dort (noch) eine sehr vorsichtige Ansicht dargestellt hat.