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Gebühren bei Kirchenaustritt
Das an die Behörde gerichtete Schreiben, mit dem der Kirchenaustritt erklärt wird, unterliegt der Gebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG in Höhe von 13 Euro. Wird der Austritt bei der Behörde erklärt und darüber ein Protokoll verfasst, so unterliegt dieses der Gebühr gem. § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 GebG in Höhe von 13,- Euro (und der Bundesverwaltungsabgabe - TP 4 BVerwAbgVO). (