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SWK 3, 20. Jänner 2006, Seite 78

Verdeckte Einlage eines Grundstückes

Strittig war die Übertragung einer Liegenschaft von einer GmbH auf eine andere GmbH, an der die erste Gesellschaft indirekt zu 100 % beteiligt war. Die Einlage von Wirtschaftsgütern in eine GmbH gilt als Tausch. Dies gilt auch für verdeckte Einlagen. Da die Liegenschaft mit einem Wert von 1.820.000 Euro nur zu einem Preis von 364.000 Euro übertragen wurde, war der Differenzbetrag als Gewinn anzusetzen ().

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