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SWK 3, 20. Jänner 2006, Seite 63

Highlights aus dem Wartungserlass 2005

GZ

Gerhard Petschnigg

Mit dem Wartungserlass 2005<<b>a href="#1">) erfolgte die jährliche Aktualisierung der Einkommensteuerrichtlinien durch das BMF. Im Folgenden findet sich eine Auswahl der wesentlichen Neuaussagen.

1. Ruhender Nachlass (Rz. 108)

Da der ruhende Nachlass einkommensteuerrechtlich nicht als Empfänger von Einkünften in Frage kommt, sondern die Einkünfte unmittelbar dem Erben zugerechnet werden, bedeutet dies, dass die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben gemäß § 19 EStG 1988 beim Erben als dem Abgabepflichtigen so erfolgt, als ob die für die zeitliche Zuordnung maßgeblichen Sachverhaltselemente bei ihm selbst und nicht beim ruhenden Nachlass verwirklicht worden wären. Die vom ruhenden Nachlass erwirtschafteten Überschüsse werden auch in zeitlicher Hinsicht unmittelbar beim Erben erfasst und bei diesem der Einkommensteuer unterworfen ().

2. Ausländische Verluste - Nachversteuerung (Rz. 203)

Die Nachversteuerung erfolgt höchstens im Ausmaß der Doppelverlustberücksichtigung. Sie ist daher einerseits auf das Ausmaß der Verlustberücksichtigung in Österreich eingeschränkt. Mehr als in Österreich an Verlusten berücksichtigt wurde, kann daher nicht nachversteuert werden. An...

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