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Lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen
(B. R.) An Arbeitnehmer geleistete Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung erlangen beim Überschreiten einer Freigrenze ein derartiges Eigengewicht, dass sie in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind (BFH , VI R 151/00).
Anmerkung: Die gegenständliche Betriebsveranstaltung bestand aus einem Ski-Wochenende in Österreich, das ein deutscher Arbeitgeber einmal jährlich für seine Mitarbeiter veranstaltete. Die Arbeitnehmer hatten die Kosten für Abendessen und Skipass zu tragen. Die übrigen Aufwendungen (Kosten der An- und Abreise, Aufwendungen für Übernachtungen sowie Kosten des Rahmenprogramms) übernahm der Arbeitgeber. Die deutschen Finanzbehörden gingen von Lohnsteuerpflicht des Urlaubes aus.
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dann kein Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 deutsches EStG, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse getätigt werden. Dieses liegt vor, wenn der Arbeitgeber anlässlich von Betriebsveranstaltungen Aufwendungen tätigt, um den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima zu fördern. Wird jedoch eine bestimmte Freigrenz...