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Katholischer Orden als "lästiger Gesellschafter"
Zahlungsverpflichtung aus Erbverzicht
Im Prüfungsgeschehen kommen immer wieder die sonderbarsten Fälle vor, wie nachstehende Geschichte zeigt, in der es um eine Nonne bzw. deren Orden geht, die/der dem Fiskus vom geprüften Unternehmen als "lästiger Gesellschafter" verkauft werden sollte.
1. Sachverhalt
Bei einem in der Rechtsform einer KG geführten Gewerbebetrieb hat für die Jahre 1997 bis 1999 eine Betriebsprüfung stattgefunden. Als beherrschender Gesellschafter des Unternehmens fungierte eine natürliche Person, nennen wir sie Christian X.; eine weitere Gesellschafterin war (vormals) seine Mutter Aloisia X. Für das Jahr 1998 machte Christian X. im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung S 771.750,- als Sonderbetriebsausgabe unter dem Titel "Zahlungsverpflichtung aus Erbverzicht" geltend.
Dem Prüfer reichte diese in einer Beilage zur Steuererklärung vorgenommene verbale Beschreibung natürlich nicht aus. Also setzte er weitere Prüfungshandlungen, indem er Unterlagen betreffend den Erbverzicht und Zahlungsbelege hinsichtlich des erfolgten Geldflusses abverlangte: Nach einiger Zeit erhielt der Finanzer einen etwas angestaubten Notariatsakt aus dem Jahre 1982, aus dem Folgendes hervorging: Frau Genoveva X....