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SWK 3, 20. Jänner 2006, Seite 13

EU-Kommission schlägt "Herkunftslandprinzip" für KMU-Besteuerung vor

Leitlinien sollen EU-Staaten zur gegenseitigen Anerkennung der Vorschriften ermuntern

(APA) - Die EU-Kommission will die Unternehmensbesteuerung für Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die in mehreren EU-Staaten tätig sind, erleichtern. Allerdings will die Brüsseler Behörde dafür kein neues Gesetz vorlegen, sondern die EU-Länder mit den kürzlich vorgestellten "Leitlinien" dazu ermuntern, bilaterale Abkommen zu schließen, mit denen sie ihre Unternehmensbesteuerung gegenseitig anerkennen. Derzeit seien die Finanzbehörden den Vorschlägen gegenüber aber sehr zurückhaltend, hieß es in Brüssel.

Die Kommission hofft, dass der so genannte Lissabon-Prozess für mehr Jobs und Beschäftigung die Finanzminister unter Zugzwang bringen wird, die steuerlichen Hürden für grenzüberschreitende Aktivitäten zu senken. Die KMU-Organisationen in der EU hätten großes Interesse an solchen Abkommen signalisiert und sollten nach den Vorstellungen der EU-Kommission ebenfalls Druck ausüben können.

Bei Klein- und Mittelunternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter, maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz), die ein Tochterunternehmen im Ausland gründen, entfallen laut einer Studie bis zu 30 Prozent des Steueraufkommens auf Kosten für die Befolgung der Fiskal-Regeln des neuen Landes, während es in Großkonzernen nur 1,9

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