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SWK 27, 20. September 2002, Seite 61

Verfahren: Wiederaufnahme

Auch bei einem Speiselokal mit drei Hauben nach Gault-Millau-Bewertung können i. Z. m. Kalkulationsdifferenzen die für einen kurzen Zeitraum des Jahres 1995 geführten Aufschreibungen über Wareneinsatzminderungen keine geeignete Grundlage darstellen, die Verhältnisse der Jahre 1992 und 1993 auch nur einigermaßen verlässlich abzubilden. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften), (Präsidentenbeschwerde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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